Asisstenz im Wohn- und Sozialraum

Wir unterstützen Sie im Alltag und begleiten Sie auf Ihrem persönlichen Weg zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe.

Alltagsunterstützung

Begleitung bei alltäglichen Herausforderungen und selbstständigem Wohnen.

Soziale Teilhabe

Unterstützung bei sozialen Kontakten und gesellschaftlicher Teilhabe.

Behördenbegleitung

Hilfe bei Anträgen, Schriftverkehr und wichtigen Terminen.

So unterstützen wir Sie

Symbolbild, KI generiert

Gemeinsam den Alltag strukturieren

Wir unterstützen dabei, den Alltag zu organisieren, Termine wahrzunehmen und persönliche Ziele Schritt für Schritt umzusetzen.

Sicherheit und Stabilität im Alltag stärken

Wir fördern soziale Kontakte, unterstützen bei psychischen Belastungen und begleiten Sie dabei, mehr Struktur und Sicherheit im Alltag zu gewinnen.

Individuelle Begleitung im Wohn- und Sozialraum

Unsere Unterstützung orientiert sich an Ihrem persönlichen Bedarf und findet direkt in Ihrem gewohnten Lebensumfeld statt.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf gängige Fragen, um Ihre Anliegen zur ambulanten Eingliederungshilfe schnell zu klären.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Leistung zu erhalten?

Voraussetzung ist in der Regel eine psychische Beeinträchtigung (wesentliche Behinderung) sowie ein entsprechender Unterstützungsbedarf im Alltag.

Wie kann ich ambulante Eingliederungshilfe beantragen?

Die Leistungen werden in der Regel beim zuständigen Landratsamt bzw. bei dem für Sie zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe beantragt. Gerne unterstützen wir bei Fragen rund um die Antragstellung.

Was ist ein Gesamtplan?

Im Gesamtplanverfahren wird gemeinsam mit Ihnen ermittelt, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Ziele mit der Eingliederungshilfe erreicht werden sollen. Auf dieser Grundlage werden Art und Umfang der Leistungen festgelegt. Ihre Wünsche und persönlichen Ziele werden dabei berücksichtigt.

Wer übernimmt die Kosten für die Eingliederungshilfe?

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Kosten in der Regel durch den zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe übernommen.

Wie lange dauert die ambulante Eingliederungshilfe?

Die Dauer der Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird regelmäßig gemeinsam mit dem zuständigen Leistungsträger überprüft.

Kann ich die Eingliederungshilfe mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja, ambulante Eingliederungshilfe kann abhängig von den individuellen Voraussetzungen mit weiteren Unterstützungs- und Hilfsangeboten kombiniert werden.